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Bankkaufleute besuchen am 04.07.2025 die Hauptversammlung der Einhell AG

Am 04.07.2025 folgten die Schülerinnen und Schüler der 10. und 11. Jahrgangsstufe der Bankfachklassen einer Einladung und nahmen als Besucher an der Hauptversammlung der Einhell Germany AG in Landau an der Isar teil. Begleitet wurden sie von Herrn Hien und Frau Schötz. Ziel des Besuchs war es, einen praxisnahen Einblick in die Abläufe einer Hauptversammlung und die Rechte der Aktionäre zu erhalten.

Neben den fachlichen Eindrücken sorgte auch die freundliche Atmosphäre für ein positives Erlebnis. Die Schülerinnen und Schüler wurden vor und nach der Veranstaltung mit einem Catering versorgt. Diese Geste rundete den Tag angenehm ab.

Die Einhell AG, ein international tätiges Unternehmen für Werkzeuge und Gartengeräte, stellte in der Versammlung ihren Jahresabschluss sowie den Geschäftsbericht vor. Die Veranstaltung begann mit einer Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden, der anschließend auf das vergangene Geschäftsjahr einging. Dabei wurden sowohl Herausforderungen als auch Erfolge ausführlich erläutert.

Tagesordnung der Hauptversammlung

Zu den zentralen Punkten der Tagesordnung zählten:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses
  2. Bericht des Aufsichtsrats
  3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  4. Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das kommende Geschäftsjahr
  6. Beschlussfassungen über Satzungsänderungen (falls vorhanden)
  7. Weitere Anträge von Aktionären (sofern eingereicht)

Besonderes Interesse galt Punkt 3 – der Verwendung des Bilanzgewinns. Hier wurde über die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre abgestimmt. Die Dividende wurde von den anwesenden Aktionären mehrheitlich angenommen. Dies ist ein Zeichen der Stabilität und Ertragskraft des Unternehmens.

Rechte der Aktionäre auf der Hauptversammlung

Die Schülerinnen und Schüler konnten live miterleben, welche Rechte ein Aktionär auf einer Hauptversammlung wahrnimmt. Dazu gehören insbesondere:

  • Teilnahme- und Rederecht: Aktionäre können an der Versammlung teilnehmen und Fragen zum Unternehmen stellen.
  • Stimmrecht: Bei allen Beschlussfassungen, etwa zur Entlastung des Vorstands oder zur Dividendenverwendung, dürfen Aktionäre mit abstimmen.
  • Informationsrecht: Aktionäre haben das Recht, vom Vorstand Auskünfte über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, sofern diese für die Beurteilung der Tagesordnung relevant sind.

Der Besuch der Hauptversammlung war für die angehenden Bankkaufleute eine wertvolle Erfahrung. Sie konnten betriebswirtschaftliche Inhalte aus dem Unterricht in der Praxis erleben und ein besseres Verständnis für die Rechte und Pflichten eines Aktionärs entwickeln. Auch die Einblicke in die wirtschaftliche Lage eines börsennotierten Unternehmens wie der Einhell AG waren lehrreich und motivierend. Der direkte Kontakt zur Unternehmensrealität stellte eine wichtige Ergänzung zum schulischen Lernen dar.

Katja Schötz

 

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