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Hausordnung

Mathias-von-Flurl-Schule / Staatliche Berufsschule II Straubing-Bogen

Auf
einen Blick:
Hausordnung

Bitte beachten Sie folgende verbindliche Regelungen:

Unser schönes Schulgebäude wird von derzeit rund 1600 Schülerinnen und Schülern besucht. In vielen Räumen wechselt die Belegung stündlich oder tageweise. Eine so große Schulgemeinschaft erfordert eine Hausordnung, die einen ungestörten Unterrichtsablauf garantiert. Alle sind aufgerufen, die Regelungen einzuhalten, aufeinander Rücksicht zu nehmen und mit allem pfleglich umzugehen.

Im Schulgebäude und auf der Schulanlage:

Für den Schulablauf:

Die Hausordnung ist von allen einzuhalten, die das Gebäude aufsuchen und schulische Einrichtungen nutzen. Sie findet ihre rechtmäßige Grundlage in § 4 der Berufsschulordnung.

Für Ihren Beitrag zu einem reibungslosen und angenehmen Miteinander im Schulalltag danke ich Ihnen im Namen aller am Schulleben Beteiligten.

gez. OStD Roland Kiefl, Schulleiter

Unterrichtsversäumnisse und deren Folgen:

Folgen von Schulversäumnissen:

Bei kurzfristig eintretenden Unterrichtsausfällen infolge höherer Gewalt (z. B. ungünstige Witterungsverhältnisse) sind die jeweiligen Bekanntmachungen der Rundfunkanstalten (Internet) zu beachten.
Für Blockschüler/innen, die wochentags im Jugendwohnhaus Don Bosco des Berufsschulverbandes Straubing-Bogen wohnen, findet auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen der Unterricht statt, solange der Stadtbusbetrieb nicht ausgesetzt ist bzw. das Erreichen des Schulgebäudes keine besondere Gefahr mit sich bringt.

Nutzungsordnung für den privaten Gebrauch von Handys

Sollten sich Verstöße gegen die Nutzungsordnung häufen, behält sich die Schulleitung vor, die Nutzungsordnung außer Kraft zu setzen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes BayEUG Art. 56 (5).

Straubing, 3. September 2021
gez. Werner Kiese, OStD
Schulleiter

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