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Neuordnung des Ausbildungsberufs „Steuerfachangestellter“ vorgestellt

Im Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellter“ wird derzeit noch gemäß dem im Jahr 2001 eingeführten Lehrplan unterrichtet. Dies soll sich zum Schuljahr 2023/2024 ändern. Im Frühjahr 2022 hat die Bundesrahmenlehrplankommission (mit Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Schulen) der 16 Bundesländer die Neuordnung verabschiedet. Zeitgleich mit der Verabschiedung dieses Rahmenlehrplans wurde in Bayern eine Kommission unter Leitung des Kultusministeriums am ISB Bayern eingesetzt. Diese besteht aus vier Lehrkräften, die nun die bundeseinheitlichen Vorgaben in bayerisches Schulrecht und einen bayerischen Lehrplan umsetzen. Zu dieser Lehrplankommission gehört neben Vertretern aus München, Bamberg und Nürnberg auch StR Michael Hien (Mathias-von-Flurl-Schule).
In zahlreichen Arbeitssitzungen wurden eine Stundentafel entwickelt, die einzelnen Lernfelder zu Bündelungsfächern zusammengefasst und eine ausführliche Strukturanalyse für jedes Lernfeld durchgeführt. Diese Ergebnisse wurden nun im Rahmen des zentralen Lehrertreffens der Steuerberaterkammer München von Tina Gabler (Berufsschule München) und Michael Hien (Berufsschule Straubing) vorgestellt. Beide verwiesen auf die vier Säulen des neuen Lehrplans: Berufliche Handlungskompetenz, Digitalisierung, Kommunikation und Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Die Neuordnung wird begleitet durch einen 14-köpfigen Networking Arbeitskreis, der zu allen Lernfeldern Unterrichtseinheiten entwickelt, die allen bayerischen Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden.
Die mehr als 70 Lehrkräfte, Vertreter der Steuerberaterkammer und des Kultusministeriums zeigten sich sehr zufrieden mit der Neuordnung und sind gespannt auf die nächsten Umsetzungsschritte.

Bild unten:
Tina Gabler (Berufsschule München) und Michael Hien (Berufsschule Straubing) bei der Präsentation vor Vertretern der Lehrkräfte, des Kultusministeriums und der Steuerberaterkammer.

 

 

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