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Besuch im Finanzamt
Das Bild zeigt die ST10 (Fachklasse für Steuerfachangestellte) der Mathias-von-Flurl-Schule mit ihrem Klassenleiter StR Michael Hien (1.v.l.) und dem Ausbildungsleiter des Finanzamts Straubing Ernst Schick (2.v.l.).

Steuerfachangestellte zu Besuch im Finanzamt

Auf Einladung des Ausbildungsleiters des Finanzamts Straubing, Herrn Ernst Schick besuchte die Fachklasse für Steuerfachangestellte der Mathias-von-Flurl-Schule mit ihrem Lehrer StR Michael Hien das Straubinger Finanzamt. Im Rahmen des Lehrplans ist ein Überblick über Aufbau und Arbeit der Finanzverwaltung vorgesehen. Diesen Überblick verschafften sich die angehenden Steuerfachangestellten bei einem Besuch im Straubinger Finanzamt.

Nach einer Begrüßung erfolgte ein Überblick über die Organe der bayerischen Finanzverwaltung. Oberste Behörde ist das Bayerische Staatsministerium für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat. Die Finanzämter finden sich auf der dritten Organisationsebene. Das Finanzamt Straubing ist zuständig für alle Steuerpflichtigen im Landkreis Straubing-Bogen. Das jährliche Steueraufkommen liegt bei ca. 600 Millionen Euro. Um diesem Aufkommen gerecht zu werden, arbeiten in Straubing 180 Personen, davon sind rund ein Drittel Auszubildende. In Straubing ist die Gewinnung von Nachwuchskräften, im Vergleich zum Ballungsraum München, noch relativ einfach.

Herr Schick erläuterte anhand anschaulicher Grafiken die Bearbeitung von Kundenanliegen: von der Veranlagung über die Bewertung und Bemessung wird die Arbeit in verschiedenen Abteilungen erledigt. Im Zuge der Digitalisierung werden immer mehr Steuererklärungen elektronisch eingereicht. Die Quote liegt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bereits bei 50%. In Papierform eingereichte Steuererklärungen werden hingegen erst nach Zwiesel versandt, dort digitalisiert und dann den Mitarbeitern in Straubing zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Belege nicht mehr eingereicht, sondern nur noch von den Steuerpflichtigen bei eventuell auftretenden Rückfragen vorgehalten werden. Dies ist eine deutliche Erleichterung der Arbeit in den Ämtern, da die Papierflut deutlich reduziert wird. Dazu trägt auch die Möglichkeit der „Vorausgefüllten Steuererklärung” bei, bei der Daten von Sozialversicherungsbehörden direkt in die elektronisch erstellte Steuererklärung übernommen werden können.

Eine zunehmende Bedeutung spielt der Schutz der Daten der Steuerpflichtigen. Herr Schick erläuterte, dass ein umfangreiches System aus mehreren Firewalls für Sicherheit sorgt. Zudem versendet das Finanzamt keine Daten per Mail, da dies das Steuergeheimnis verletzen würde. Ein ausführlicher Überblick über die Steuerspirale 2016 bot Gelegenheit zur Diskussion, bevor sich die angehenden Steuerfachangestellten wieder auf den Weg in den Berufsschulunterricht machten.

Michael Hien, StR

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